Auftrag
Präambel unserer Satzung
Die Stifter, Dr. Marga Fahrenschon und Dr. Otto Fahrenschon, Rechtsanwälte, die selbst kinderlos geblieben sind und die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Nöte und Sorgen von Eltern bei der Erziehung, Ausbildung und Gesundheitsfürsorge ihrer Kinder sowie die mitunter schwierigen Lebensumstände von Waisen, die in Heimen und bei Pflegeeltern betreut werden, kennengelernt haben, beabsichtigen aus den Nutzungen des Stiftungsvermögens bedürftige Kinder und Jugendliche, grundsätzlich bis zum Alter von 16 Jahren,(…) individuell und gezielt zu unterstützen
Medizinische Förderung
Unter den Voraussetzungen unserer Satzung unterstützen wir Kinder, deren leibliche Eltern oder Pflegeeltern oder die sonstigen mit der Erziehung betrauten Dritten Personen zur Aufbringung der erforderlichen Mittel nicht in der Lage sind, bei der medizinisch-gesundheitlichen Versorgung.
Medizinische Förderung durch
Vorsorge
Versorgung
Bildungsförderung
Unter den Voraussetzungen unserer Satzung unterstützen wir Kinder, deren leibliche Eltern oder Pflegeeltern oder die sonstigen mit der Erziehung betrauten Dritten Personen zur Aufbringung der erforderlichen Mittel nicht in der Lage sind, bei der Erziehung, sowie der schulischen und beruflichen Ausbildung.
Bildungsförderung durch
Materielle Hilfen
Schulische und berufsbildende Maßnahmen