Auftrag

Präambel unserer Satzung


Die Stifter, Dr. Marga Fahrenschon und Dr. Otto Fahrenschon, Rechtsanwälte, die selbst kinderlos geblieben sind und die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Nöte und Sorgen von Eltern bei der Erziehung, Ausbildung und Gesundheitsfürsorge ihrer Kinder sowie die mitunter schwierigen Lebensumstände von Waisen, die in Heimen und bei Pflegeeltern betreut werden, kennengelernt haben, beabsichtigen aus den Nutzungen des Stiftungsvermögens bedürftige Kinder und Jugendliche, grundsätzlich bis zum Alter von 16 Jahren,(…) individuell und gezielt zu unterstützen 

Medizinische Förderung

Unter den Voraussetzungen unserer Satzung unterstützen wir Kinder, deren leibliche Eltern oder Pflegeeltern oder die sonstigen mit der Erziehung betrauten Dritten Personen zur Aufbringung der erforderlichen Mittel nicht in der Lage sind, bei der medizinisch-gesundheitlichen Versorgung.

Medizinische Förderung durch

Vorsorge

Versorgung 

Bildungsförderung

Unter den Voraussetzungen unserer Satzung unterstützen wir Kinder, deren leibliche Eltern oder Pflegeeltern oder die sonstigen mit der Erziehung betrauten Dritten Personen zur Aufbringung der erforderlichen Mittel nicht in der Lage sind, bei der Erziehung, sowie der schulischen und beruflichen Ausbildung.

Bildungsförderung durch

Materielle Hilfen

Schulische und berufsbildende Maßnahmen